Mittels Studienplatzklage zum Pharmaziestudium!
Leider hat auch das Pharmaziestudium einen NC (Numerus Clausus), so dass ein möglichst gutes Abitur Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes ist.
Die Studienplätze in Pharmazie werden von der zentralen Vergabestelle hochschulstart.de (ehemals ZVS) vergeben. Dabei gibt es drei verschiedene Quoten: die Abiturbestenquote, die Wartezeitquote und das Auswahlverfahren der Hochschulen. Der NC in der Abiturbestenquote lag im Wintersemester 2013/ 2014 bundesweit zwischen 1,0 und 1,5. Im Auswahlverfahren der Hochschulen sah es etwas besser aus. Hier lag der NC zwischen 1,5 und 2,5. Die genauen Werte der jeweiligen Universitäten findet ihr hier: Bewerbung/ NC oder auf hochschulstart.de
Reicht euer Abischnitt nicht aus, müsst ihr euch Alternativen überlegen. Da sinnloses Warten und Wartesemester ansammeln keine gute Option ist, könnt ihr entweder eine Ausbildung z. B. zur PTA (Pharmazeutisch-technische Assistentin) einschieben, im Ausland studieren oder euch den Studienplatz einklagen!
Das ist die Studienplatzklage
Die Studienplatzklage ist, wie der Name schon sagt, eine rechtliche Möglichkeit, in die Uni zu kommen.
Sie ist grundsätzlich unabhängig von eurem Abischnitt und der Anzahl der Wartesemester. Zwingende Voraussetzung ist aber die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Außerdem dürft ihr nicht an einer anderen Hochschule in diesem Studiengang eingeschrieben sein.
Wie läuft die Studienplatzklage in Pharmazie ab?
Zunächst solltet ihr euch einen Rechtsanwalt suchen, welcher schwerpunktmäßig das Hochschulrecht (dazu zählt die Studienplatzklage) betreibt. Dieser sucht dann nach versteckten Studienplätzen. Dazu wirft er in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren den Universitäten vor, dass sie nicht alle Plätze zur Verfügung gestellt haben, die tatsächlich vorhanden sind. Dies wird dann anschließend, sofern sich der Anwalt mit der Uni nicht vorher einigt, in einem Gerichtsverfahren überprüft. Dies geschieht in einem ziemlich komplizierten Verfahren, wo etwa die Anzahl der Professoren und – gerade bei Pharmazie wichtig – die Kapazitäten der Labore, mit einfließen.
Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass die Universität Plätze vorenthalten hat, war die Klage erfolgreich und es werden die Studienplätze verteilt. Da teilweise mehr Kläger als Plätze vorhanden sind, entscheidet in einem solchen Fall das Los. Aus diesem Grund ist es immer besser, gleich mehrere Unis gleichzeitig zu verklagen. Dazu kommen folgende Unis in Betracht: FU Berlin, Uni Bonn, Uni Braunschweig, Uni Düsseldorf, Uni Erlangen-Nürnberg, Uni Frankfurt am Main, Uni Freiburg, Uni Greifswald, Uni Halle-Wittenberg, Uni Hamburg, Uni Heidelberg, Uni Jena, Uni Kiel, Uni Leipzig, Uni Mainz, Uni Marburg, Uni München, Uni Münster, Uni Regensburg, Uni Saarbrücken, Uni Tübingen, Universität Würzburg.
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