In „Gesetzeskunde“ dreht sich alles um das Gesundheitswesen, das Berufsrecht, sowie das Apothekenrecht und deren zugrundeliegenden Gesetzen.
Ihr geht die grundlegenden Dinge, wie zum Beispiel Legislative, Exekutive und Judikative, sowie die einzelnen Verfassungsorgane und die Begriffe Gesetz und Verordnung durch. Des Weiteren beschäftigt ihr euch mit den pharmazeutischen Organisationen und Einrichtungen, wozu unter anderem die ABDA, das Zentrallabor und die ADEXA gehören. Daneben werden Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens, wie z.B. das BIfArM, das Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung besprochen.
Im Berufsrecht dreht sich alles um den Beruf des Apothekers, der PTA, sowie der PKA. Ihr erfahrt mehr über deren Aufgaben und die Ausbildung und geht dabei natürlich vertieft auf den Beruf der/des PTA ein.
Das Apothekenrecht beschäftigt sich mit dem Gesetz des Apothekenwesens, der Apothekenbetriebsordnung, dem Arzneimittelgesetz, den Verordnungen über verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige, sowie freiverkäufliche Arzneimittel, als auch der Arzneimittelpreisverordnung.
Des Weiteren werdet ihr euch mit dem BtM-Recht, d.h. mit dem Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen.
Pro Halbjahr schreibt ihr in diesem Fach zwei Klausuren. Ihr werdet nicht gefragt, in welchem Paragraphen was steht, d.h. ihr müsst nicht den genauen Paragraphen nennen können, ihr solltet aber schon die Inhalte kennen.