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Bewerbung/ Numerus Clausus

16. Mai 2012

Im Gegensatz zu vielen anderen Studienfächern bewirbt man sich für das Pharmaziestudium nicht bei den jeweiligen Universitäten sondern direkt bei hochschulstart.de (ehemals ZVS).

Die Stiftung für Hochschulzulassung ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Dortmund, welche vor allem für die Studienplatzvergabe von folgenden Studienfächern zuständig ist: Pharmazie, Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin.

So bewerbe ich mich für das Pharmaziestudium

Zunächst müsst ihr auf die Website von hochschulstart.de gehen (https://www.hochschulstart.de). Hier könnt ihr dann die Online-Bewerbung mittels dem Programm AntOn starten. Dazu wählt ihr zunächst das Studienfach Pharmazie aus und folgt dann den Hinweisen. Wichtig ist, dass ihr euch im Vorfeld bereits überlegt, welche Unis für euch in Frage kommen.

Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene Quoten, in denen eure Bewerbung berücksichtigt werden kann. Das ist die Abiturbestenquote, die Wartezeitquote und das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).

Abiturbestenquote

In der Abiturbestenquote zählt nur euer Abischnitt. Weitere Kriterien werden dabei nicht berücksichtigt. Insgesamt werden 20 % aller Pharmaziestudienplätze in der Abiturbestenquote verteilt. Im Rahmen dieser Quote werden die Studienplätze zunächst in 16 Landesquoten aufgeteilt. Die daraus resultierenden Landes-NC’s gelten dann nur für diejenigen Abiturienten/ innen, welche in diesem Bundesland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Weitere Informationen dazu findet ihr hier: Landes-NC’s Pharmazie

Wartezeitquote

In dieser Quote werden die Studienplätze nach Wartezeit und Abischnitt vergeben. Auf die Wartezeitquote entfallen auch 20 % aller Plätze. Wartezeit ist die Lebenszeit, die ab dem Erwerb der Studienzulassung (Abitur) verstrichen ist (Quelle: hochschulstart.de). Seid ihr in einem anderen Studienfach an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, gilt diese Zeit nicht als Wartezeit!

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Die restlichen Plätze (60 %) entfallen auf das Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier können diejenigen Bewerber/innen zugelassen werden, die in den beiden anderen Quoten keinen Studienplatz erhalten haben. Hier zählen neben dem NC auch noch andere Kriterien wie Leistungskurse, Vorgespräche oder anderweitige relevante Leistungen.

Wie ist der Numerus Clausus (NC) im Pharmaziestudium?

Zunächst gilt es zu wissen, dass der NC keine feste, beliebig festgelegte Zulassungsgrenze ist, sondern von Semester zu Semester variieren kann. Er errechnet sich immer aus der Anzahl der vorhandenen Studienplätze, die Bewerberanzahl an die jeweiligen Noten der Hochschulzugangsberechtigung. Hier findet ihr einen Überblick der NC’s der jeweiligen Hochschulen:

Für die Richtigkeit dieser Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen!